Also: es geht um "öffentliche Medien" und um "viele Menschen" sowie um die Leugnung, gröbliche Verharmlosung, Gutheißung oder Rechtfertigung "des nationalsozialistischen Völkermords oder anderer nationalsozialistischer Verbrechen" (und nicht um irgendwelche "Meinungsäußerungen") - und dann sind die Haftstrafen ein bis zehn Jahre (also nicht "höchste Haftstrafen", wie Sie behaupten). Sogar ein Gerd Honsik, der nicht nur ein mehrfacher Wiederholungstäter ist und sich schon einmal durch Flucht ins Ausland der Haft entzogen hat, hat sein Urteil von 5 Jahren in der Berufungsinstanz auf 4 Jahre herabgesetzt bekommen. Das ist ja wohl eine sehr große "Zurückhaltung bei Haftstrafen".
Zitat
wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Oktav« (9. März 2010, 09:58)
Zitat von »Quelle: derstandard.at, red, 8.3.2010«
Rosenkranz und der Rechtsextremismus
Aussagen der FPÖ-Präsidentschaftskandidatin und Medienberichte aus den vergangenen 17 Jahren
***Barbara Rosenkranz, die Kandidatin Nummer fünf auf der FPÖ-Wahlliste für die niederösterreichische Landtagswahl, glaubt "überhaupt nicht", daß die politischen Aktivitäten ihres Mannes, die tief ins rechtsradikale Lager hineinreichen, ihre Kandidatur beeinträchtigen könnten. "Ich kann nur sagen, daß Eheleute ja nicht unbedingt füreinander haften", sagt sie im Standard-Interview gleich zu Beginn. "Ich mache meine Sachen, mein Mann seine." (Standard, 3.4.1993)
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"Ich kann nicht sehen, daß mein Mann etwas Ehrenrühriges macht", sagt sie. "Er ist weder verurteilt worden, noch hat er eine Verhandlung gehabt. Insofern sei sie "sehr zufrieden, daß ich mit meinem Mann verheiratet bin", der ein von ihren sieben Kindern "heißgeliebter Vater ist". (Standard, 3.4.1993)
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Der Standard: "In den Fakten wird die Abschaffung des Verbotsgesetzes gegen nationalsozialistische Wiederbetätigung gefordert. Teilen sie diese Forderung?"
Antwort: "Dazu muß man sagen, und das ist ja nicht nur meine Meinung, das haben auch Beamte des Justizministeriums so gesehen, daß es keine günstige Lösung ist, Meinungen zu verbieten."
Später sagt sie, daß sie "ein radikal-liberales Verständnis von Meinungsfreiheit habe". Damit sei "alles gesagt". Es sei auf jeden Fall "günstiger, Handlungen zu bestrafen, als Meinungen zu bestrafen". (Standard, 3.4.1993)
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"Gelegentlich" habe sie "schon etwas gelesen", was ihr Mann verlege. Was sie davon halte? "Ich kann nicht päpstlicher sein als der Papst. Nachdem der Staatsanwalt nichts dran findet, kann ich auch nichts dran finden." Wenn die Fakten zu Spenden für inhaftierte Neonazis aufrufe, sei das "strafrechtlich nicht relevant". Mehr könne sie dazu nicht sagen. (Standard, 3.4.1993)
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Zu den rechtsextremen Aktivitäten ihres eigenen Familienoberhauptes Jakob Horst Rosenkranz meint die "sachpolitisch Tätige", der hätte sich "nie was zuschulden kommen lassen". Das von ihm schriftgeleitete Hetzblättchen Fakten kenne sie nur, weil sie ihm ab und zu "Punkt- und Beistrichfehler" ausbessere. (Standard, 21.4.1993)
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"Ich bin der Meinung, dass das Verbotsgesetz so wie es ist, also wie auch Juristen darlegen, ausufernd, schwammig, dem Missbrauch Tür und Tor öffnend, nicht im Einklang mit unserer Verfassung, die ja Meinungsfreiheit gewährt, steht." (Zeit im Bild 2, 30.10.2007 Beitrag: "Wochenzeitschrift 'Zur Zeit' feiert 10-Jähriges Bestehen)
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Im April 2004 verteidigte Rosenkranz den RFJ-Bundesobmann Johann Gudenus, als dieser von "systematischer Umvolkung" sprach. Bei einer Sonnwendfeier im selben Jahr forderte sie, "die Gesetze, die in der Natur zu finden sind (...), der Gestaltung unseres Gemeinschaftslebens" zugrunde zu legen. Demnächst wird sie in Innsbruck über die "Gefahr der Gender-Ideologie" sprechen. (www.profil.at, pd. 3.11.2007)
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Stadler lobt den Beitrag von Barbara Rosenkranz zum Volkserhalt bei Sonnwendfeier-Rede
"Ich war daher stolz, als mich die Barbara gefragt hat, für euch heute die Feuerrede halten zu dürfen. Ich tue das auch in einer familiären Solidarität, weil ich es zwar nur auf fünf Kinder gebracht habe, weil unser fünftes in vier Wochen von uns erwartet wird, und nicht auf zehn Kinder wie die Familie Rosenkranz. Ich tue das aber im Wissen, wie notwendig es ist, dass wir unseren Volkserhalt durch gesunde, starke und kinderreiche Familien selbst organisieren und nicht durch Zuwanderungsexperimente es anderen Völkern überlassen, unser Volk zu erhalten, das wird nicht funktionieren, liebe Kameradinnen und Kameraden, liebe Festgäste." (Stadler-Rede zur Sonnwendfeier, 21.6.2002)
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Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes: Bezeichnung als Kellernazi ist rechtens
Hans-Henning Scharsach durfte in einem "News"-Artikel 1995 über die Politik der FPÖ die FPÖ-Politikerin Barbara Rosenkranz als "Kellernazi" bezeichnen, heißt es in einem vorläufigen Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichts (EMRG) in Straßburg, das am Donnerstag veröffentlicht wurde. Wegen seiner zu Unrecht erfolgten Verurteilung steht im Schadenersatz zu. (APA 613, 13.11.2003)
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Scharsach hatte sich darauf berufen, dass der frühere FPÖ-Chef Norbert Steger den Begriff geprägt habe und damit Menschen bezeichne, die privat aber nicht öffentlich nationalsozialistischem Gedankengut nahe stünden und ein ambivalentes Verhältnis dazu hätten. Die österreichischen Gerichte ließen dies nicht gelten und urteilten, dass der normale Leser diese Definition nicht kennen könne und dass die Bezeichnung "Kellernazi" daher Rosenkranz aktuelle Neo-Nazi Aktivitäten unterstelle, für die es aber keine Beweise gebe. (APA 613, 13.11.2003)
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Rosenkranz müsse sich als Politikerin mehr gefallen lassen als Normalbürger. Daher habe im Gesamtzusammenhang des konkreten Artikels die Bezeichnung "Kellernazi" nicht den akzeptablen Rahmen gesprengt. Die nationalen Gerichte hätten die Meinungsfreiheit mehr eingeschränkt, als in einer demokratischen Gesellschaft nötig. Zugleich spricht der EMRG Scharsach und "News" Schadenersatz zu: 12,646.83 Euro für materielle Verluste, 6,424.94 als Ersatz für Kosten und Ausgaben. Außerdem soll Scharsach 5.000 Euro für immateriellen Schaden erhalten. Österreich muss auch für alle Steuern aufkommen, die auf diesen Schadenersatz erhoben werden. Die Zahlung ist binnen drei Monaten nach endgültigem Urteil zu leisten. (APA 613, 13.11.2003)
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"So habe ich auch das Verbotsgesetz als Symbol für die Abgrenzung vom Nationalsozialismus niemals in Frage gestellt habe und werde es auch nicht in Frage stellen." Eidesstättige Erklärung von Präsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz (8. März 2010 APA-OTS0115)
Zitat
Evangelische Kirche: Verbotsgesetz relativieren ist nicht Frage der Meinungsfreiheit
Utl.: Evangelischer Oberkirchenrat A.u.H.B. veröffentlicht Erklärung gegen Rechtsextremismus =
Wien (OTS/epdÖ) - Für ein "striktes" Festhalten am
Verbotsgesetz, eine "klare, unzweideutige" Haltung und gegen das
Vorrücken "rechtsextremer Ideen vom Rand in die Mitte" hat sich der
Evangelische Oberkirchenrat A.u.H.B. in Österreich ausgesprochen. Die
am Dienstag, 9. März, in der Sitzung des Leitungsgremiums der
Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich verabschiedete Erklärung
hat folgenden Wortlaut:
"Aufgrund der Kandidatur von Barbara Rosenkranz für das Amt des
Bundespräsidenten/der Bundespräsidentin sehen wir uns veranlasst,
klarzustellen:
Wir halten strikt am Verbotsgesetz fest. Die Forderung nach
teilweiser Aufhebung des Verbotsgesetzes unter dem Deckmantel der
Meinungsfreiheit öffnet dem Beschönigen und Relativieren der
Verbrechen des NS-Regimes Tür und Tor. Das Verbotsgesetz zu
relativieren ist nicht eine Frage der Meinungsfreiheit, sondern die
Leugnung historischer Fakten. Diese Haltung stellt dadurch einen
Angriff auf unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger und alle
anderen Opfer dar und ist mit der Kandidatur für und der Übernahme
von politischen Funktionen unvereinbar. Dies gilt auch unbeschadet
der Tatsache, dass erst aufgrund des öffentlichen Drucks eine
Distanzierung erfolgt ist, die zudem in manchen Punkten die nötige
Klarheit vermissen lässt.
Wir sind erschrocken darüber, dass sich nicht mehr nur
Rechtspopulismus im Land breitmacht, sondern rechtsextreme Ideen vom
Rand immer stärker in die Mitte rücken. Hier braucht es eine klare,
unzweideutige Abwehrhaltung aller, die in der Politik Verantwortung
tragen. Die zentralen Inhalte rechtsextremistischer Ideologie beruhen
auf einem starren Freund-Feind-Schema und stehen im Widerspruch zu
den christlichen Werten. Die Bibel verkündet die allen Menschen
geschenkte Menschenwürde und widerspricht damit der von
Rechtsextremen verbreiteten Ideologie, dass bestimmte Menschen
aufgrund ihrer Herkunft oder ihrer Religion weniger Wert hätten als
andere.
Wir nehmen mit Sorge zur Kenntnis, dass dieses Gedankengut nicht mehr
nur in privaten, kleinen Kreisen, sondern öffentlich vertreten wird.
Die neuerliche Schmieraktion an der KZ-Gedenkstätte Mauthausen ist
nur ein - allerdings besonders verabscheuungswürdiges - Zeichen
dafür. Hier darf es kein Wegschauen geben! Wir ermuntern jeden und
jede: Schauen Sie nicht weg, wenn in Ihrer Umgebung rechtsextreme
Haltungen deutlich werden, widersprechen Sie den einfachen Parolen,
werden Sie aktiv, wenn Menschen zu Opfern von Vorurteilen und
Intoleranz werden.
Alle Verantwortlichen in den Gemeinden, Werken und Einrichtungen
unserer Kirchen rufen wir auf, diesem Ungeist entgegenzuwirken. Wir
regen an, das Thema in Veranstaltungen der Pfarrgemeinden, im
Religionsunterricht, in der Kinder- und Jugendarbeit aufzugreifen und
dazu die Kooperation mit Partnern aus der Zivilgesellschaft zu
suchen. Alle Christinnen und Christen rufen wir auf, von ihrem
demokratischen Recht der Wahl Gebrauch zu machen und sich aus ihrem
Glauben heraus in die gesellschaftlichen Anliegen einzubringen."
- Bitte halten Sie uns nicht für ganz blöde. Frau R. wollte das Gesetz sehr wohl alles Ganzes in Frage stellen und es nicht etwa verbessern, um mehr Klarheit in der Anwendung zu schaffen. Man kann zwar prinzipiell jedes Gesetz verbessern, weil es Menschenwerk und nicht perfekt ist, zwischen Verbesserung und gänzlicher Abschaffung liegt aber ein großer Unterschied. Außerdem frage ich mich schon, warum sich Frau R. freiwillig und ohne äußeren Zwang ausgerechnet mit diesem Thema in die Bundespräsidentenwahl eingeführt hat. M.E. war da Kalkül im Spiel, weil man - so meine Hypothese - womöglich auf den "Waldheimeffekt" gehofft hat. Eigentlich müsste man das Verbotsgesetz sogar noch deutlicher formulieren und im Zuge dessen gewisse Menschen auch zur Geschichtsnachhilfe im Gefängnis oder zu Sozialdiensten verdonnern können. Unsere sog. "Zivilisation" ist ohnehin schon wieder einmal so brüchig, dass es grob fahrlässig wäre, ausgrechnet dieses wichtige Gesetz abzuschaffen oder zu entschärfen.So weit ich sehe, hat sich Bischof Bünker noch nicht zu der Causa zu Wort gemeldet. Bleibt es dabei, rechne ich ihm dies hoch an. Daß ein Kardinal nicht (wie Rosenkranz dies sehr wohl tat!) zwischen der Ächtung des NS und einem hochproblematischen Strafgesetz (mindestens so problematisch wie § 278a!) zu unterscheiden weiß, über das sehr wohl diskutiert werden können muß und auch sollte, ist ein Armutszeugnis.
Wenn ich das VerbG "relativiere", leugne ich dann das Faktum, daß es dieses Gesetz gibt? Doch wohl gerade nicht, sonst könnte ich es nicht "relativieren". Leugne ich, daß es nicht aus Jux und Tollerei beschlossen wurde, sondern vor dem Hintergrund des eben zu Ende gegangenen NS? Oder leugne ich dann gar den Holocaust? - Oder wiederum nur das Faktum, daß es als EMRK-konform gilt? (Aber ist das ein historisches Faktum? Doch eher ein rechtliches.)